Einladung zur Mitgliederversammlung am 22. Oktober 2021

Die Vorstandschaft des Musikverein Neckartenzlingen lädt alle aktiven und passiven Vereinsmitglieder, sowie alle Ehrenmitglieder recht herzlich zur Hauptversammlung am Freitag, den 22. Oktober 2021, um 19.30 Uhr im Sportheim ein.

Die Hauptversammlung findet nach den zu diesem Zeitpunkt aktuell gültigen Corona-Regeln statt.

Tagesordnung: 

  1. Begrüßung und Totenehrung
  2. Auszüge aus dem Protokoll der letzten Mitgliederversammlung / Genehmigung
  3. Berichte von Vorstand, Jugendleiter, Jugenddirigentin und Dirigent
  4. Kassenbericht
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Aussprache
  7. Entlastung
  8. Wahlen: Vereinsausschuss Gruppe 2 & Kassenprüfer
  9. Satzungsänderung: § 4 Verbot von Vergünstigungen
  10. Anträge
  11. Ehrung für Probenbesuch
  12. Termine und Veranstaltungen
  13. Sonstiges

Anträge zur Tagesordnung sind 14 Tage vor der Versammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.

Info zur Satzungsänderung Punkt 9 – folgende Satzungsänderung ist vorgesehen:

Vorbemerkungen: § 4 wird Neu in die Satzung nach Vorgabe des Finanzamt eingefügt.

§ 4 Verbot von Vergünstigungen

  1. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unver­hältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ausgenommen sind Aufwendungen gem. § 3 Nr. 26 EstG und gem. § 3 Nr. 26 a EstG.
  2. Die Entscheidung über entgeltliche Tätigkeit einschließlich der Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung sowie über Aufwendungen gem. § 3 Nr. 26 a EstG trifft der Vorstand.

Die nachfolgende Nummerierung der §§ in der Satzung wird entsprechend angepasst.