Die Vorstandschaft des Musikverein Neckartenzlingen lädt alle aktiven und passiven Vereinsmitglieder, sowie alle Ehrenmitglieder recht herzlich zur Hauptversammlung am Freitag, den 22. Oktober 2021, um 19.30 Uhr im Sportheim ein.
Die Hauptversammlung findet nach den zu diesem Zeitpunkt aktuell gültigen Corona-Regeln statt.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Totenehrung
- Auszüge aus dem Protokoll der letzten Mitgliederversammlung / Genehmigung
- Berichte von Vorstand, Jugendleiter, Jugenddirigentin und Dirigent
- Kassenbericht
- Bericht der Kassenprüfer
- Aussprache
- Entlastung
- Wahlen: Vereinsausschuss Gruppe 2 & Kassenprüfer
- Satzungsänderung: § 4 Verbot von Vergünstigungen
- Anträge
- Ehrung für Probenbesuch
- Termine und Veranstaltungen
- Sonstiges
Anträge zur Tagesordnung sind 14 Tage vor der Versammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.
Info zur Satzungsänderung Punkt 9 – folgende Satzungsänderung ist vorgesehen:
Vorbemerkungen: § 4 wird Neu in die Satzung nach Vorgabe des Finanzamt eingefügt.
§ 4 Verbot von Vergünstigungen
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ausgenommen sind Aufwendungen gem. § 3 Nr. 26 EstG und gem. § 3 Nr. 26 a EstG.
- Die Entscheidung über entgeltliche Tätigkeit einschließlich der Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung sowie über Aufwendungen gem. § 3 Nr. 26 a EstG trifft der Vorstand.
Die nachfolgende Nummerierung der §§ in der Satzung wird entsprechend angepasst.